Personalwesen

1 Jahr Krankengeld bezogen: Erfahrungen mit Steuernachzahlung

Das Krankengeld gilt als eine steuerfreie Leistung, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Für Arbeitnehmer, die dieses ein Jahr lang beziehen, können dadurch unerwartete Steuernachzahlungen anfallen. Auch wenn das Krankengeld zunächst nicht versteuert werden muss, ist die Angabe in der Steuererklärung ab einem bestimmten Betrag verpflichtend. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitnehmer sich während der Krankheitsphase genau über die steuerrechtlichen Belange informieren, damit sie keine bösen Überraschungen erleben.

Ein Überblick zum Thema Krankengeld

Krankengeld ist eine finanzielle Stütze, wenn Arbeitnehmer für längere Zeit erkranken und nicht arbeiten können. In den ersten sechs Wochen nach einer Krankschreibung übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Danach bekommen Arbeitnehmer Krankengeld, das von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bis zu 78 Wochen ausgezahlt wird. Dieses beträgt 70 Prozent vom Bruttolohn und ist als finanzielle Entlastung gedacht. Von der Summe werden die Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Dagegen werden die Einkommenssteuer und der Krankenversicherungsbetrag nicht fällig.

Muss Krankengeld versteuert werden?

Lohnersatzleistungen wie das Krankengeld sind steuerfrei, auf die keine Einkommenssteuer erhoben wird. Sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt und benötigen die Angabe in der Steuererklärung, sobald der Arbeitnehmer im Jahr mehr als 410 Euro Krankengeld bezogen hat. Das ist auch für andere Entgeltersatzleistungen üblich, beispielsweise beim Bezug von Arbeitslosengeld. Der Eintrag des Krankengeldes erfolgt im Mantelbogen der Steuererklärung auf der Seite 2, unter „Einkommensersatzleistungen“.

krankengeld
Bildagentur Zoonar GmbH/shutterstock.com

Der Progressionsvorbehalt als besonderer Steuersatz

Neben dem Krankengeld unterliegen weitere Einkünfte dem Progressionsvorbehalt, darunter das Arbeitslosengeld, das Mutterschaftsgeld oder das Kurzarbeitergeld. Ebenso fällt die Entschädigung für Verdienstausfall darunter. Der Progressionsvorbehalt dient vor allem einer leistungsgerechten Besteuerung. Das bedeutet, die Steuerlast eines Arbeitnehmers erhöht sich durch den Bezug von Krankengeld und das Einkommen wird dadurch mit einem höheren Steuersatz besteuert, sodass in der Endsumme dann mehr Steuern zu zahlen sind.

Krankenkassen haben die Verpflichtung, geleistete Zahlungen an das zuständige Finanzamt weiterzugeben. Für eine korrekte Steuererklärung werden Arbeitnehmer gleichzeitig über die geleistete Summe informiert.

Was müssen Arbeitnehmer beachten, die 1 Jahr Krankengeld bezogen haben?

Lohnersatzleistungen sollen in erster Linie den Lohnausfall kompensieren. Arbeitnehmer sehen direkt, wie hoch die Differenz zum früheren Nettolohn ist. Bei längerer Erkrankung kommen so trotzdem einige Tausend Euro zusammen. Sobald die Lohnersatzleistung, in diesem Fall das Krankengeld, eine Summe von 410 Euro überschritten hat, ist es notwendig, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Ansonsten droht am Anfang des Jahres oder nach dem Bezug der Leistungen eine Steuernachzahlung.

Was gilt für den Bezug von Krankengeld bei Privatversicherten?

Wie bei gesetzlichen Krankenversicherten ist das Krankengeld auch für Privatversicherte steuerfrei. Hierbei unterliegt dieses jedoch nicht dem Progressionsvorbehalt und ist somit tatsächlich steuerfrei. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die ein Jahr lang Krankengeld beziehen, keine Steuernachzahlung leisten müssen. Der persönliche Steuersatz bleibt unverändert.

Wie viele Steuern müssen gesetzlich Krankenversicherte beim Bezug von Krankengeld nachzahlen?

Die Höhe der Steuern hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter von der Höhe des Gehalts und der Krankengeldzahlung selbst. Auch spielt es eine Rolle, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber zuvor bereits an das zuständige Finanzamt abgeführt hat und ob Arbeitnehmer etwas absetzen können. Einfluss auf die Höhe der Steuern hat auch, ob Arbeitnehmer einzeln oder gemeinsam mit dem Ehepartner veranlagt werden.

steuernachzahlung
MMD Creative/shutterstock.com

Wann erhalten Arbeitnehmer den Bescheid über die Krankengeldsumme von ihrer Krankenkasse?

Die Übermittlung der gezahlten Leistungen erfolgt durch die Krankenkassen auf elektronischem Weg. Dabei wird für das Finanzamt genau angegeben, wie viel Krankgeld ein Arbeitnehmer in welchem Zeitraum erhalten hat. Der Stichtag für die Meldung ist der 28. Februar des folgenden Jahres. Gleichzeitig erfolgt die Benachrichtigung des Arbeitnehmers, der einen Bescheid über die Leistungen von seiner Krankenkasse erhält. Der Stichtag der Geldzahlung ist dagegen der 10. Januar.

Sollten Arbeitnehmer bis zum 10. Januar 2025 Krankengeld für das Jahr 2024 erhalten haben, wird die Lohnersatzleistung noch dem Steuerjahr 2024 zugeordnet. Erfolgte die Zahlung später, wird sie erst 2025 berücksichtigt. Der Bezug verpflichtet Arbeitnehmer dann dazu, im folgenden Jahr für das Krankengeld eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Summe 410 Euro übersteigt.

Ist es möglich, das Krankengeld von der Steuer abzusetzen?

Krankengeld ist als Lohnersatzleistung keine Ausgabe, sondern wird als Einnahme betrachtet. Entsprechend ist es nicht möglich, es von der Steuer abzusetzen oder als steuermindernd geltend zu machen. Im Gegenteil erhöht sich durch den Bezug die Einkommenssteuer und es können Nachzahlungen notwendig werden.

Was ist ein negativer Progressionsvorbehalt?

Viele Lohnersatzleistungen werden zwar steuerfrei ausgezahlt, jedoch indirekt besteuert. Dem gegenüber gibt es Progressionseinkünfte, die den Steuersatz auch senken. Ein negativer Progressionsvorbehalt ist beispielsweise dann der Fall, wenn negative Einkünfte aus dem Ausland verbucht werden oder eine Rückzahlung anfällt, die für zu viel erhaltene Ersatzleistungen entsteht. Je nach Höhe der Verluste kann sich unter diesen Voraussetzungen ein geringerer Steuersatz ergeben.

Progressionsvorbehalt
chaylek/shutterstock.com

Rechenbeispiel der Steuerlast bei dem Bezug von Lohnersatzleistungen

Nach Abzug der absetzbaren Ausgaben besteht für den Arbeitnehmer ein zu versteuerndes Einkommen von 25.000 Euro. Gleichzeitig bezog der Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres Lohnersatzleistungen in Höhe von 10.000 Euro. Hier wird der Progressionsvorbehalt gültig. Ohne diesen fallen für die Gesamtsumme von 25.000 Euro 14 Prozent an, mit einer steuerlichen Belastung von 3.562 Euro.

Im Krankheitsfall und durch den Bezug der Lohnersatzleistung werden den 25.000 Euro als versteuerndes Einkommen die 10.000 Euro Krankengeld fiktiv hinzugerechnet, wobei das nur einer Ermittlung des neuen Steuersatzes dient. Entsprechend entsteht keine fällige Einkommenssteuer für 35.000 Euro, sondern der Steuersatz erhöht sich von 14 Prozent auf 19 Prozent, der dann auf die eigentlichen 25.000 Euro anfällt. Das macht eine Einkommenssteuerlast von 4.750 Euro aus, mit einer Mehrbelastung durch den Progressionsvorbehalt von 1.188 Euro.

Fazit

Das Krankengeld ist rechtlich geregelt, in Bezug auf den Anspruch auf Behandlung und die Auszahlung des Geldes. Entscheidend für diese Lohnersatzleistung ist der Progressionsvorbehalt, durch den sich beim Bezug des Krankengeldes die Steuerlast erhöht. Um böse Überraschungen und Unklarheiten zu vermeiden, sollten sich Arbeitnehmer genau informieren, wann eine Steuererklärung notwendig ist und wie bezogene Lohnersatzleistungen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens zu berücksichtigen sind.