Privater Umzug: Steuerlich absetzen ohne Belege?
Ein Umzug ist immer mit Stress, Organisation und vor allem mit mehr oder weniger hohen Kosten verbunden. Viele Menschen fragen sich deshalb: Kann ich meinen privaten Umzug steuerlich geltend machen – und geht das auch ohne Belege? Die Antwort ist differenziert: Grundsätzlich sind Belege wichtig, aber es gibt auch Pauschalen und Sonderregelungen, die ohne Nachweise ausreichen. In diesem Artikel erfährst du, welche Möglichkeiten es gibt, welche Grenzen bestehen und worauf du achten musst.
Grundsätzliches: Umzugskosten und Steuern
Die deutschen Steuergesetze unterscheiden grob zwischen beruflich bedingten und rein privaten Umzügen. Ein beruflich veranlasster Umzug ist zum Beispiel ein Umzug, der wegen einer neuen Arbeitsstelle erfolgt, wegen Versetzung oder weil man sich davon einen kürzeren Arbeitsweg verspricht. In dem Fall können die Kosten dafür als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Ein privat veranlasster Umzug dagegen ist ein Umzug, der aus rein privaten Gründen stattfindet. Das kann zum Beispiel deshalb sein, weil man eine schönere Wohnung gefunden hat oder mit einem Partner zusammenziehen möchte. In diesem Fall können die Kosten nicht als Werbungskosten abgesetzt werden, aber unter Umständen als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder „Handwerkerleistungen“.
Diese Unterscheidung ist wichtig für die Beantwortung der Frage, ob Belege zwingend notwendig sind oder ob auch Pauschalen beansprucht werden können.
Belege: Wozu sind sie in der Regel notwendig?
Das Finanzamt möchte nachvollziehen können, wie hoch die tatsächlichen Kosten waren. Deshalb ist es meistens ratsam, Rechnungen, Quittungen oder Überweisungsnachweise aufzubewahren: zum Beispiel die Rechnung des Umzugsunternehmens, Quittungen für Transporter-Miete oder Handwerkerrechnungen. Ohne dies kann es sein, dass das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt.

Ausnahme: Umzugskostenpauschale
Eine wichtige Erleichterung im Bürokratendschungel stellt die Umzugskostenpauschale dar. Sie gilt aber nur für beruflich bedingte Umzüge. Dabei wird ein fester Betrag anerkannt, ohne dass Belege vorgelegt werden müssen. Diese Pauschale soll typische Ausgaben wie Trinkgelder, Renovierung und Schönheitsreparaturen abdecken. Die Höhe der Pauschale kann sich ändern. Als Richtwerte seien genannt: 886 Euro für Ledige, 1476 Euro für Paare, 590 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person. Belege sind dafür nicht erforderlich.
Private Umzüge als haushaltsnahe Dienstleistung
Bei einem rein privaten Umzug – also ohne beruflichen Grund – entfällt die Pauschale. Trotzdem können Kosten steuerlich geltend gemacht werden, nämlich über den Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen. Denn bei der Beauftragung eines Umzugsunternehmens gelten die Kosten der Helfer als haushaltsnahe Dienstleistungen. Das Finanzamt erkennt 20 % dieser Kosten als Abzug von der Steuerlast an, höchstens jedoch 4000 Euro pro Jahr. Zu beachten ist aber, dass nur Lohnkosten absetzbar sind, Automiete und Material nicht. Belege sind dazu nötig: Rechnung des Unternehmens und Überweisungsnachweis (Barzahlung gilt nicht).

Handwerkerkosten für Umzüge
Außer haushaltsnahen Dienstleistungen können auch Handwerkerkosten abgesetzt werden, wenn sie mit dem Umzug im Zusammenhang stehen: etwa Renovierung oder Montagearbeiten durch Handwerker. Hier gilt: 20 % der Lohnkosten, höchstens 1200 Euro im Jahr. Auch hier sind Belege Pflicht.
Doppelte Miete oder Maklerkosten
Bei beruflich veranlassten Umzügen erkennt das Finanzamt auch doppelte Mietzahlungen und Maklerprovisionen an. Aber auch hier gilt: Nur mit Belegen! Bei privaten Umzügen können diese Kosten nicht abgesetzt werden.
Privaten Umzug ohne Belege steuerlich absetzen: Was bleibt realistisch gesehen?
Die Ausgangsfrage, ob ein Umzug steuerlich auch ohne Belege abgesetzt werden kann, lässt sich zusammenfassend also beantworten mit: Es kommt darauf an – über die Umzugskostenpauschale, die nur für beruflich bedingte Umzüge gilt, ist es möglich. Aber überwiegend nicht, wenn es um konkrete Kosten wie Umzugsunternehmen, Handwerker oder Mietzahlungen geht. Hierzu fordert das Finanzamt Nachweise.
Das heißt: Nur kleinere, pauschal erfasste Positionen gehen ohne Belege. Wer seinen privaten Umzug steuerlich geltend machen möchte, braucht also in fast allen Fällen Quittungen und Rechnungen.
Typische Fehler und Missverständnisse
Viele Steuerzahler machen Fehler, weil sie glauben, Quittungen sammeln reicht. Doch einfache Kassenzettel ohne eine ordentliche Rechnung mit Namen und Anschrift werden oft nicht akzeptiert. Ein weiterer Fehler ist Barzahlung und sich einen handgeschriebenen Zettel als Quittung aushändigen lassen. Denn Barzahlung wird bei haushaltsnahen Dienstleistungen nicht anerkannt. Es braucht einen Überweisungsbeleg. Wer glaubt, ein privater Umzug zählt als außergewöhnliche Belastung, irrt sich leider. Denn das gilt nur in seltenen Härtefällen, etwa aus gesundheitlichen Gründen mit Attest.

Praktische Tipps für die Steuererklärung
Damit es mit dem Finanzamt klappt, solltest du die folgenden Punkte beachten:
- Sammle frühzeitig deine Belege, fordere Rechnungen an, nutze Überweisungen, vermeide Zahlungen mit Bargeld.
- Prüfe, ob der Umzug berufliche oder private Gründe hat. Wenn er beruflich ist, mache die Umzugskostenpauschale geltend. Bei einem privaten Umzug solltest du die Rechnungen für Umzugsfirma und Handwerker sauber auflisten und sie als haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen eintragen.
Tipp: Es gibt Steuerprogramme und Apps, die dich automatisch auf Abzugsmöglichkeiten hinweisen.
Fazit
Ohne Belege ist beim Thema Umzugskosten und Steuerabsetzung nicht viel zu holen. Das Finanzamt erkennt nur die Umzugskostenpauschale ohne Nachweise an – und die gibt es ungünstigerweise nur bei beruflich veranlassten Umzügen. Für alle anderen gilt: Rechnung und Überweisungsnachweis sind Pflicht. Wer gut vorbereitet ist, kann einen Teil der Umzugskosten durchaus von der Steuer absetzen.